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Mietrecht
Mietern und Vermietern steht Kanzlei Nesheva mit Antworten zu allen relevanten Fragen zur Verfügung, insbesondere:
Erstellung und Prüfung von Mietverträgen
In manchen Mietverträgen findet sich eine Vielzahl von unwirksamen Klauseln. Der Grund dafür ist meistens ein Verstoß gegen zwingende mietrechtliche Vorschriften oder gegen das Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Dies wirkt sich zulasten des Vermieters aus, da der Mieter solche Klauseln nicht beachten muss. Andere Regelungen sind für den Mieter ungünstig, aber wirksam.
Für beide Parteien empfiehlt es sich, sich zeitnah durch eine umfassende anwaltliche Prüfung abzusichern, um negative Überraschungen zu vermeiden.
Kündigung des Mietverhältnisses
Das Mietrecht unterscheidet zwischen ordentlicher und außerordentlicher sowie fristgebundener und fristloser Kündigung. Es ist wichtig, im Einzelfall zu wissen, wann und aus welchen Gründen die Kündigung erfolgen darf bzw. ob und wie sich diese verhindern lässt. Hier erhalten Sie sachgerechte Unterstützung bei der Aussprache einer Kündigung oder bei dem Vorgehen gegen diese.
Mängel an der Mietsache
Ist das Mietobjekt mangelhaft, kann der Mieter die Miete mindern oder Schadens- bzw. Aufwendungsersatz geltend machen. Ob ein Mangel vorliegt, der die Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch aufhebt oder erheblich mindert, ist im Einzelfall zu prüfen.
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