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Englisches Recht (England & Wales)

Ihr Geschäftspartner, Ehegatte oder Arbeitgeber hat seinen Wohnsitz oder seine Niederlassung in England und Sie suchen eine Kanzlei für Englisches Recht (England & Wales)?

Kanzlei Nesheva hat ihre Tätigkeit auf Konstellationen mit internationalem Bezug erweitert und beschäftigt sich mit Fragen aus dem englischen Prozess- und materiellem Recht sowie dem internationalen Privatrecht.

 

Findet in Ihrem Fall deutsches oder englisches Recht Anwendung? Welcher Gerichtsstand gilt?

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Die Fragen nach dem geltenden Recht und dem zuständigen Gericht haben bei grenzüberschreitenden Sachverhalten eine entscheidende Bedeutung.

In manchen Fällen haben Sie die Möglichkeit, Ihren englischen Gegner vor einem deutschen Gericht zu verklagen bzw. die Anwendbarkeit deutschen Rechts herbeizuführen. Dies ist z. B. davon abhängig, ob eine wirksame Rechtswahl bzw. Gerichtsstandsvereinbarung vorliegt.

Ab dem 01.01.2021 sind die durch Brexit bedingten Besonderheiten an dieser Stelle äußerst relevant.

Gerichtliches Verfahren in England

Gerichtliche Verfahren in England sind nicht zwangsweise teurer oder komplizierter als solche in Deutschland.

Nach der gebotenen Prüfung Ihres Falles werden Sie hier über die zweckmäßige Vorgehensweise, die voraussichtlichen Kosten, "evidence" und die Möglichkeiten der gerichtlichen Vertretung beraten.

English law is case law.

 

Im englischen Recht existiert vielfach entweder keine gesetzliche Regelung oder diese überlässt dem Gericht einen erheblichen Spielraum. Wichtig für die Entscheidung sind daher die früheren Entscheidungen anderer Gerichte. Letztendlich kann es dazu kommen, dass das Gericht, das sich auf der Suche nach "fairness" befindet, nach seinem subjektiven Empfinden entscheidet.

"Fairness is an elusive concept. It is an instinctive response to a given set of facts. Ultimately it is grounded in social and moral values. These values, or attitudes, can be stated. But they cannot be justified, or refuted, by any objective process of logical reasoning. Moreover, they change from one generation to the next. It is not surprising therefore that in the present context there can be different views on the requirements of fairness in any particular case." Miller v Miller [2006] UKHL 24, [2006] 2 AC 618

Dies führt allerdings dazu, dass auch der Anwalt von seinem Argumentationsspielraum zu Ihren Gunsten Gebrauch machen kann. Die Kombination aus qualitativ wertvoller, tatsachenbezogener Argumentation und Heranziehung der englischen Rechtsprechung verhilft Ihnen zum Erfolg.

Nach Übermittlung aller relevanten "facts" und Unterlagen erhalten Sie erste Hinweise zum weiteren Vorgehen.

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