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Der persönliche Kontakt zum Anwalt ist für die ordnungsgemäße Bearbeitung Ihrer Angelegenheit besonders wichtig!
Aus diesem Grund biete ich Ihnen ein kostenloses Erstgespräch zur Besprechung Ihres Anliegens. Hier finden Sie die Antworten zu einigen wichtigen Fragen in diesem Zusammenhang.
Was ist der Unterschied zwischen dem Erstgespräch und der kostenpflichtigen Beratung?
Das Erstgespräch ist kostenlos und dient der Beschaffung der Informationen, die für die Bearbeitung Ihrer Angelegenheit erforderlich sind. Die Beratung hingegen beinhaltet einen verbindlichen und ausführlichen Vorschlag zur Lösung Ihres Problems.
Grundsätzlich benötige ich von Ihnen eine konkrete Beschreibung des Sachverhalts sowie eine Kopie von allen Unterlagen, die für den konkreten Fall entscheidend sind, bevor die Beratung stattfindet.
Welche Unterlagen benötigen Sie von mir?
In den meisten Fällen sind Unterlagen vorhanden, die für die Bearbeitung Ihres Falles eine Rolle spielen, wie etwa:
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Verträge, z.B. Gesellschaftsvertrag, Mietvertrag, Arbeitsvertrag;
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Außergerichtliche Korrespondenz mit der Gegenseite, z.B. Abmahnung, Zahlungsaufforderung;
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Gerichtliche Schriftstücke, z.B. Klageschrift, Ladung;
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Behördliche Schreiben, z.B. Anhörungsbogen, Ablehnungsbescheid, Bußgeldbescheid.