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Der persönliche Kontakt zum Anwalt ist für die ordnungsgemäße Bearbeitung Ihrer Angelegenheit besonders wichtig!
Aus diesem Grund biete ich Ihnen ein kostenloses Erstgespräch zur Besprechung Ihres Anliegens. Hier finden Sie die Antworten zu einigen wichtigen Fragen in diesem Zusammenhang.
Was ist der Unterschied zwischen dem Erstgespräch und der kostenpflichtigen Beratung?
Das Erstgespräch ist kostenlos und dient der Beschaffung der Informationen, die für die Bearbeitung Ihrer Angelegenheit erforderlich sind. Die Beratung hingegen beinhaltet einen verbindlichen und ausführlichen Vorschlag zur Lösung Ihres Problems.
Grundsätzlich benötige ich von Ihnen eine konkrete Beschreibung des Sachverhalts sowie eine Kopie von allen Unterlagen, die für den konkreten Fall entscheidend sind, bevor die Beratung stattfindet.
Welche Unterlagen benötigen Sie von mir?
In den meisten Fällen sind Unterlagen vorhanden, die für die Bearbeitung Ihres Falles eine Rolle spielen, wie etwa:
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Verträge, z.B. Gesellschaftsvertrag, Mietvertrag, Arbeitsvertrag;
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Außergerichtliche Korrespondenz mit der Gegenseite, z.B. Abmahnung, Zahlungsaufforderung;
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Gerichtliche Schriftstücke, z.B. Klageschrift, Ladung;
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Behördliche Schreiben, z.B. Anhörungsbogen, Ablehnungsbescheid, Bußgeldbescheid.
Wenn Sie sich unsicher sind, ob bestimmte Unterlagen relevant sind, sollten Sie dies auf jeden Fall erwähnen. Ansonsten besteht das Risiko, dass wichtige Aspekte übersehen werden.
Wie soll ich die Unterlagen einreichen?
Es empfiehlt sich, eine Kopie von den Unterlagen persönlich vorbeizubringen oder per Post zu schicken. Sie haben auch die Möglichkeit, diese per E-Mail an info@kanzlei-nesheva.de zu senden. Näheres hierzu entnehmen Sie bitte der Datenschutzerklärung.
Können das Erstgespräch und/ oder die Beratung auch telefonisch oder per E-Mail stattfinden?
Sie haben die Möglichkeit, die für Sie bequemste Alternative zu wählen. Auf Ihren Wunsch kann die gesamte Kommunikation telefonisch oder per E-Mail erfolgen.
Welche Kosten entstehen?
Die Abrechnung erfolgt grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Demnach richten sich die Anwaltskosten im Zivil- und Verwaltungsrecht nach dem Gegenstandswert. Im Ordnungswidrigkeitenrecht hingegen bestehen Rahmengebühren.
In bestimmten Fällen kann eine individuelle Honorarvereinbarung angezeigt sein. Während des Erstgesprächs bespreche ich mit Ihnen die Einzelheiten.
Vereinbaren Sie jetzt Ihr kostenloses Erstgespräch!
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