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Bankrecht und Kapitalmarktrecht
Kanzlei Nesheva behandelt schwerpunktmäßig u. a. Sachverhalte mit Bezug zum Bank- und Kapitalmarktrecht, insbesondere:
Widerruf von Verbraucherdarlehensverträgen, vorzeitige Beendigung und Vorfälligkeitsentschädigung
Bei Abschluss eines Verbraucherdarlehensvertrages müssen Sie ordnungsgemäß über Ihr Widerrufsrecht belehrt werden. War die Widerrufsbelehrung fehlerhaft und handelt es sich bei Ihrem Vertrag um keinen Immobiliar-Verbraucher-darlehensvertrag, können Sie unter Umständen den Vertrag auch nach Jahren wirksam widerrufen.
Auf diese Weise können Sie sich vorzeitig von dem Vertrag lösen ohne die sog. Vorfälligkeitsentschädigung an die Bank zahlen zu müssen. Vorfälligkeitsentschädigung ist der Schaden, der der Bank aus der vorzeitiger Kündigung Ihrerseits entsteht. Aber auch ohne Widerruf bieten sich weitere gesetzliche Möglichkeiten der Kündigung ohne Vorfälligkeitsentschädigung.
Falls Sie letztere tatsächlich schulden, empfiehlt es sich, die Höhe des von der Bank geltend gemachten Betrags anwaltlich überprüfen zu lassen.
Haftung bei Kapitalanlagen
Anbieter von Kapitalanlagen sind verpflichtet, Anleger unter Berücksichtigung ihres Wissenstandes, Anlageziels und -wünsche ordnungsgemäß zu beraten (anlegergerechte Beratung). Darüber hinaus müssen sie sich aktuelle Informationen über das Anlageobjekt verschaffen und diese nach eigener Prüfung dem Anleger mitteilen (anlagegerechte Beratung). Verstöße gegen diese Pflichten können Schadensersatzansprüche begründen. Hier ist im Einzelfall die Prüfung der Reichweite der Beratungs- und Aufklärungspflichen sowie des Bestehens und des Umfangs Ihrer Ansprüche erforderlich.
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