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Arbeitsrecht
Für Arbeitgeber und Arbeitnehmer bietet Rechtsanwaltskanzlei Nesheva insbesondere Leistungen in Zusammenhang mit den folgenden Themen:
Arbeitsvertrag
Die Frage, welche Gestaltungsmöglichkeiten für einen Arbeitsvertrag gesetzlich zulässig sind, betrifft im gleichen Umfang Arbeitgeber und Arbeitnehmer. An dieser Stelle erfolgt nicht nur die erforderliche gesetzeskonforme Vertragserstellung, vielmehr werden Sie über die Gültigkeit einzelner Klauseln sowie die möglichen Rechtsfolgen der letzteren informiert.
Befristete Arbeitsverhältnisse
Die Wirksamkeit arbeitsrechtvertraglicher Befristungen richtet sich nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz. Arbeitgeber werden hierbei über die Wirksamkeit der von ihnen beabsichtigten Befristung sowie über weitere Möglichkeiten beraten. Für Arbeitnehmer ist die Zweckmäßigkeit eines Vorgehens gegen unwirksame Befristungen von Bedeutung.
Kündigung des Arbeitsverhältnisses
Hier erhalten Sie Unterstützung bei der Vorbereitung von Kündigungen sowie Informationen über die einschlägige Kündigungsart, die zu beachtenden Fristen und weitere Formalien.
Kündigungsschutzklage
Findet das Kündigungsschutzgesetz Anwendung, können sich Arbeitnehmer gegen die Kündigung wehren, indem sie innerhalb von 3 Wochen nach Zugang der Kündigung bei dem Arbeitsgericht die sog. Kündigungsschutzklage einreichen. Auf diesem Weg müssen konkrete Unwirksamkeitsgründe geltend gemacht werden. Die Kündigung ist unwirksam, wenn sie nicht durch betriebsbedingte Gründe oder durch Gründe, die in Ihrer Person oder Ihrem Verhalten liegen, gerechtfertigt ist.
Zeugnis
Jeder Arbeitnehmer hat einen Anspruch auf Erteilung eines Zeugnisses durch den Arbeitgeber. Wie wohlwollend dieses im Einzelfall sein muss und wie sich dies mit dem Wahrheitsgebot vereinbaren lässt, erfahren Sie während der Beratung.
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